Werden Sie vom Briefkasten voll von Werbematerialien gestört?
Tun Ihnen die umsonst gefallenen Bäume leid?
Nach dem Gesetz Nr. 138/2002 Slg., mit dem das Gesetz Nr. 40/1995 Slg., über die Werbungsregulation, Teil 1, Art. 1, § 2, Abs. 1, lit. b) geändert wird, wird "die verbreitete nicht verlangte Werbung verboten, wenn sie zu Ausgaben des Adressaten führt oder ihn belästigt". Nach § 8, Abs. 1, lit. a) "auferlegt das Organ der Aufsicht, wenn das Sondergesetz nicht anders festlegt, dem Vergebenden, Bearbeiter oder Verbreiter der Werbung, die im Widerspruch mit diesem Gesetz steht, eine Strafe bis zur Höhe von 2.000.000 CZK je nach dem Schwergewicht der Pflichtverletzung, und zwar auch wiederholt."

Wenn Sie von Werbematerialien belästigt werden, kleben Sie sich unseren Aufkleber für 12 CZK auf Ihren Briefkasten auf. Der Erlös aus dem Verkauf der Aufkleber ist für den Anbau der Setzlinge der bedrohten Baumarten, deren Anpflanzung in der Landschaft und ökologische Erziehung bestimmt.
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